PG: „Jeder Mensch ist ansteckungsverdächtig!“

Was ich damals schrieb:

Für Interessierte:
… Verordnungsgeber behaupten, dass alle Menschen – allein deswegen, weil sie leben – eine Gesundheits- und Lebensbedrohung für andere Menschen sind.
Diese Behauptung muss nicht bewiesen werden!
Jeder Mensch ist ein Ansteckungsverdächtiger.
Der ansteckungsverdächtige Mensch hingegen hat keine Möglichkeit zu beweisen, dass er keine Bedrohung ist.
Der Verordnungsgeber äußert ab und an unregelmäßig wechselnde Hinweise und Annahmen, dass der eine oder andere Mensch, hin und wieder, zeitlich und räumlich variabel, eventuell nicht ganz so gefährlich sein könnte.
Das führt zu Rettungsmaßnahmen.
Somit durfte man zum Beispiel nicht alleine auf Parkbänken sitzen und auch nicht alleine auf den Golfplatz gehen.
Aktuell verabreicht man den Menschen variabel wirkende Impfungen in noch ungeklärter Häufigkeit.
Dies tut man in vage empfohlenen zeitlichen Abständen. Auch 2G und 3G dienten – mal mehr, mal weniger schlüssig begründet – verschiedenen Rettungen.
Die Impfstoffe sind verschiedener Machart und von unterschiedlichen Herstellern.
Und sie sind laut Herstellerangaben nicht dazu geeignet, eine Infektion zu verhindern oder die Weitergabe einer Infektion zu verhindern. Diese Informationen waren und sind jedoch nicht relevant für die Verordnungsgeber beim Verordnen der Impfung.
Es wurde beschlossen, dass geimpfte Menschen, so sie eine Tasse Kaffee in oder vor einem Gasthaus trinken möchten, Personalausweis und Impfstatus als Zugangsberechtigung bereithalten müssen. Die Dokumente werden durch das Gastronomiepersonal auf Echtheit und Gültigkeit überprüft.
Parallel dazu wurde beschlossen, dass Menschen, die ungeimpft sind, ihren Kaffee nur unter freiem Himmel kaufen und auch nur dort – gehend, eventuell stehend, keinesfalls sitzend – trinken dürfen.
Man kann an Syphilis, Keuchhusten, Grippe, Scharlach etc. erkrankt sein und darf überall hin. Jedoch ohne Impfung und/oder negativen Corona-Test nicht in den Bus, je nach angestrebtem Produkt nicht zum Einkauf und je nach Beruf nicht zur Arbeit.
Versammlungen im Freien werden untersagt, weil vermutet werden kann, dass Teilnehmer eventuell keine Maske tragen könnten.
Eine Corona- Quarantäne ist keine freiheitsentziehende Maßnahme, weil man zwar die Wohnung nicht verlassen darf, aber verlassen kann.
Nachdem wir die Kurve abgeflacht, den R-Wert reduziert und das Gesundheitssystem gerettet haben, werden nun Bärte zum besseren Sitz der Maske rasiert und die „kritische Infrastruktur“ geschont … selbstverständlich solidarisch!

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